Seit dem 21. März 2016 wird die Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler im neuen § 34 i der Gewerbeordnung geregelt. Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist am 16. März 2016 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die Änderungen in der Gewerbeordnung treten zum 21. März 2016 in Kraft.
Anders als bei den bisherigen Erlaubnissen nach § 34 c wird die Erlaubnis nach § 34 i nur erteilt, wenn der Vermittler die notwendige Sachkunde nachweist. Durch die Sachkundeprüfung soll sichergestellt werden, dass der Vermittler über die erforderlichen fachspezifischen Produkt- und Beratungskenntnisse verfügt.
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